Steuertipp

Steuerliche Absetzbarkeit:
Baumpflege, Baumfällung, und Heckenschnitt gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Leistungen im haushaltsnahen Bereich: bis 4.000 Euro
Unter haushaltsnahe Dienstleistungen fällt neben Grünschnitt und Rasenpflege auch die Pflege des Gartens allgemein. Abgesetzt werden können dabei 20% von maximal 20.000 Euro, also 4.000 Euro sind sofort abziehbar.

Die Beträge ziehen Sie sofort von Ihrer Steuerschuld ab und müssen sie nicht unter Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen führen

Für wen gelten die Steuervorteile?
Die Steuervergünstigungen gelten für Eigenheimbesitzer und Mieter, die die Gartenarbeiten in Auftrag gegeben haben. Vermieter machen die Ausgaben als Werbungskosten geltend (auch für Gartenarbeiten an Ferienhäusern). Übrigens sind Sie zur Geltendmachung auch berechtigt, wenn Sie derzeit nicht im Haus leben – beispielsweise bei einer längeren Reise – der Garten aber trotzdem von einer Firma gepflegt wird.

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